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    Ein Urteil, welches ich nicht begreifen kann

    Katana
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    Ein Urteil, welches ich nicht begreifen kann  Empty Ein Urteil, welches ich nicht begreifen kann

    Beitrag von Katana Fr 13 Mai 2022, 22:29

    https://www.t-online.de/region/essen/news/id_92182876/urteil-in-essen-seniorin-faehrt-in-menschenmenge-bewaehrung.html

    Eine 83-jährige Autofahrerin fährt ungebremst in eine Menschenmenge, Ergebnis 1 Toter , zwei Schwerstverletzte im Alter von 14 u. 16 Jahren sowie 9 mehr oder weniger verletzte Menschen .

    Heute erging das Urteil , es lautet 2 Jahre Gefängnis auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung .

    Der Richter spricht in der Urteilsbegründung von einem "Augenblicksversagen" , die Rentnerin erklärt vor der Urteilsverkündung "Es tut mir leid, es ist nun mal passiert" , zur Klärung der Unfallursache kann sie dagegen nichts beitragen , angeblich hat sie an den Unfall keinerlei Erinnerung , Thema durch , die Unfallursache könne angeblich nicht abschließend geklärt werden , so der Richter .

    Sorry, aber da fällt mir absolut nichts mehr zu ein !!

    Wir leben immerhin in einem Land wo jugendliche Raser , die ein illegales Rennen durchziehen mit der Begründung wegen MORDES angeklagt werden und auch schon zu lebenslanger Haft verurteilt wurden , sie würden mit der Durchführung eines illegalen Rennens den Tod von Menschen billigend in Kauf nehmen .

    Eine Unterstellung , die ich für seeeehr weit hergeholt halte , Mord setzt nach meinem Empfinden immer noch die Absicht voraus , jemanden wissentlich umbringen zu WOLLEN !

    Aber gut , wenn man meint gegenüber jungen Menschen derart juristisch argumentieren zu müssen , dann kann ich bei einer lebenserfahrenen 83 jährigen Frau auch voraussetzen , dass sie beurteilen kann , ab wann sie nicht mehr am Verkehr teilnehmen kann .
    Missachtet sie diese Erkenntnis nimmt sie billigend in Kauf andere Verkehrsteilnehmer zu verletzten oder gar zu töten , genau wie hier geschehen .

    Der Sachverhalt konnte zumindest soweit geklärt werden , dass sie laut Gutachter vollkommen ungebremst mit mindestens 50 Km/h in die Menschenmenge gefahren ist und mit ihrem Auto erst erheblich nach der Unfallstelle zu stehen kam .

    Augenblicksversagen ist bei derartiger Reaktionslosigkeit doch wohl ein ganz schlechter Scherz , altersbedingte Fahrunfähigkeit täte es wohl eher treffen und sorry das mal so hart zu sagen , es kann mir niemand erzählen , dass solche Menschen sich ihrer Unzulänglichkeit nicht bewusst wären , sie blenden sie schlicht aus .

    Nur was macht sie dann besser als einen jugendlichen Raser , der den Nervenkitzel sucht und ausblendet , dass er sich und vor allem Andere in Unglück stürzen kann ??

    2 Jahre auf Bewährung , wenn ich einen Menschen umbringe und durch Hirnverletzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zwei Halbwüchsige zu lebenslangen Pflegefällen mache . Nur weil ich vor allem wohl zu egoistisch und engstirnig bin , meinen Lappen rechtzeitig abzugeben ??

    Haben Rentner einen Freifahrtschein ??

    Für mich ist dieses Urteil ein Skandal .
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    Ein Urteil, welches ich nicht begreifen kann  Empty Re: Ein Urteil, welches ich nicht begreifen kann

    Beitrag von gnadenlos So 15 Mai 2022, 12:32

    Während Schwerverletzte und Tote sozusagen "lebenslänglich" bekommen, kommen die Verursacher oft recht Milde davon. Da wünscht man sich schon etwas mehr, insbesondere als betroffene oder angehörige Person. Ebenso für Außenstehende sind die Urteile nicht immer verständlich. Allerdings kennt man in der Regel nicht wirklich alle Ursachen und Umstände zum Unfallgeschehen, auch wenn es in der Berichterstattung eindeutig erscheint.

    Das Alter ist hinsichtlich der Fahrerlaubnis immer wieder ein Thema. Um es kurz zu machen: Ich bin sehr dafür, ab einem bestimmten Alter verpflichtende Eignungsprüfungen einzuführen.
    Das oft angeführte Antidiskriminierungsgesetz sollte dabei nicht im Weg stehen, da das Nachlassen gewisser Fähigkeiten im Alter eine unbestrittene Tatsache ist.

    Ob man im konkreten Fall vorher festgestellt hätte, dass die Dame keine Eignung zum Führen eines Kfz hat, weiß ich nicht. Ihre Behauptung, sich an nichts erinnern zu können, kann eine rein juristisch gelagerte Schutzbehauptung sein.

    Der "Raserparagraph" gilt für alle, ob jung oder alt. Dass es hier überwiegend Jüngere trifft, liegt in der Natur der Sache. Im Falle eines Falles ist keine Staatsanwaltschaft gezwungen, die Keule der Mordanklage zu schwingen. Letztlich ist man hiermit ja auch schon baden gegangen, weil das Gericht keinen Mord erkannte und somit ein angemessenes Verfahren wegen Tötung oder Totschlag mehr oder weniger hinfällig ist.

    Während das Unvermögen Älterer nur schwer zu erfassen ist, ist das Rasen der Jüngeren als Vorsatz zu sehen. Ob die geistigen Fähigkeiten gegeben waren, sich der Gefahren und eventueller Folgen des Vorsatzvergehens bewusst gewesen zu sein, steht auf einem anderen Blatt.

    Fazit: Bei fehlender Eignung, ob wegen Gesundheit, Alter oder Hirnmangel, ist die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit zu entziehen. Very Happy
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    Ein Urteil, welches ich nicht begreifen kann  Empty Re: Ein Urteil, welches ich nicht begreifen kann

    Beitrag von Oskar Mo 16 Mai 2022, 00:45

    gnadenlos schrieb:

    Das Alter ist hinsichtlich der Fahrerlaubnis immer wieder ein Thema. Um es kurz zu machen: Ich bin sehr dafür, ab einem bestimmten Alter verpflichtende Eignungsprüfungen einzuführen.
    Das oft angeführte Antidiskriminierungsgesetz sollte dabei nicht im Weg stehen, da das Nachlassen gewisser Fähigkeiten im Alter eine unbestrittene Tatsache ist.


    In 10 Jahren bin ich im gleichen Alter wie jene Dame und ich mache mir schon hin und wieder Gedanken, welches Limit ich mir setze, ab welchem ich auf's Autofahren verzichte. Kriterium wird sein, wenn ich merke, dass das "Parallelprocessing" Probleme bereitet. D. h. man zum Beispiel bei mehrspurigem Verkehr Probleme hat, Geschwindigkeit, Verkehrszeichen (Schilder, Ampeln) und mitfließenden Verkehr zwecks Fahrspurwechsel zu koordinieren, man nicht mehr vorausschauend fährt.
    Das könnte man heutzutage ab einem gewissen Alter problemlos in einem Fahrsimulator durch entsprechende Testfahrten simulieren, in denen eben gewisse Szenarien eingespielt werden.

    Im vorliegenden Fall war ja anscheinend genau das das Problem:
    https://www.t-online.de/region/essen/news/id_92182876/urteil-in-essen-seniorin-faehrt-in-menschenmenge-bewaehrung.html

    Die "Alte" übersah ein vor ihr haltendes Fahrzeug, überholte es rechts und bretterte durch eine Menschenmenge, die in eine Straßenbahn einsteigen wollte.

    Hier von einem Augenblicksversagen zu sprechen ist schon heftig. Normalerweise wird dies bei einer Radarkontrolle oder überfahrener roten Ampel bemüht wenn z. B. Verkehrsschilder ungünstig angebracht waren oder man durch andere Ereignisse abgelenkt war und die Anwälte müssen sich hier schon erheblich bemühen.

    Zusammen mit der Aussage sie könne sich nicht erinnern, hat ihr Anwalt wohl alle Register gezogen um die fahrlässige Tötung um die es sich zweifellos handelte, abzumildern auf 2 Jahre Haft. Bis zu dieser Grenze können Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden. (Uli Hoeneß und Boris Becker lagen leider darüber).
    Immerhin meinte sie ja, sie könne und werde nicht mehr Autofahren. Leider zu spät.

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