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    Rechtsempfinden

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    Beitrag von Tat2 So 16 Sep 2018, 09:59

    Das Rechtsempfinden in diesem Land ist in einer deutlichen Schräglage. Viele haben das Gefühl das die Justiz immer dann deutlich schneller und härter ist,
    wenn der Täter ein Deutscher ist. In solchen Fällen wird die Nationalität auch zuweilen hervor gehoben bzw überhaupt genannt.
    Die letzten Tage war das in Chemnitz wieder vorzüglich zu beobachten.
    Schnellverfahren wegen Hitlergruß, in kürzester Zeit 2 Urteile davon eines ohne Bewährung.
    Jetzt Haftbefehle gegen irgendwelche Idioten die sich für die Nachfolger der SA gehalten haben und eine dämlich aufgezogene "Bürgerwehr" bildeten.
    "Die übrigen fünf Männer wurden ebenfalls im Sinne von Hauptverhandlungshaftbefehlen im beschleunigten Verfahren inhaftiert."

    Dagegen gestellt erfährt man immer wieder von einer großen Zahl von Mehrfachtätern mit Migrationshintergrund.
    Von Verfahren die eingestellt wurden weil Fristen nicht eingehalten wurden, oder man sich seitens der Justiz gar nicht erst traut gegen jene vorzugehen.
    Auch bei den Strafmaßen scheint es eine ebensolche Schieflage zu geben.
    Der Vater von Steffi Graf bekam 6 Jahre wegen Steuerhinterziehung, vor kurzem bekam ein Iraner 6,5 Jahre nachdem er seine Partnerin abgestochen hat.
    Hier läuft doch etwas gewaltig schief in diesem Land.
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    Beitrag von gnadenlos So 16 Sep 2018, 12:14

    Ja, wenn man das alles so liest, versteht man die Welt nicht mehr. Oft genug greift man sich an den Kopf und fragt sich, wo das nur hinführen soll. Wenn man mit dem Recht nicht so vertraut ist, mit der Juristerei auch sonst nicht viel am Hut hat, ist man sehr schnell geneigt, sein eigenes Urteil - gerne auch ohne weitere Hintergrundinformationen - nach eigenem Empfinden zu fällen. Und schon sind wir beim Rechtsempfinden.

    Recht und Empfinden passen so gar nicht zusammen. Schon gar nicht in einem zivilisierten Rechtsstaat. Das Recht ist objektiv, das Empfinden ist subjektiv. Empfindungen sind höchst unterschiedlich: manche wünschen sich mit Politikern geschmückte Laternen, andere die Kastration von Kinderschändern direkt unterm Hals, wieder andere möchten Homosexuelle in die Psychiatrie einweisen, langhaarige Männer durch den Fleischwolf drehen oder tätowierte Fleischpakete mit Säure reinigen ...

    Natürlich ist nicht alles Gold, was glänzt. Das Recht bzw. die geltenden Gesetze sind immer wieder einmal hinterfragungswürdig. Das Hinterfragen geschieht ebenso wie das Anpassen der Gesetze. Letzteres naturgemäß nicht ganz so häufig und schnell. So aber haben wir eines der besten Rechtssysteme der Welt. Darauf können wir stolz sein. Das soll niemanden davon abhalten, Gesetze und deren Durchführung immer wieder zu hinterfragen. Stammtischparolen haben da aber keinen Platz.

    Kein Rechtssystem der Welt kann alle Vorkommnisse bis ins kleinste Detail abschließend regeln. Es kommt also oft auf die Umstände und Zusammenhänge an, die Auslegung und den - hoffentlich vorhandenen - Ermessensspielraum. Zu guter Letzt kommt es auf die Richter an. Die sollen nach Recht und Gesetz urteilen, also objektiv, keinesfalls nach ihrem persönlichen Empfinden, auch nicht nach dem Empfinden Dritter oder dem Wunsch der Politik. Mit Blick auf die Variablen im Gesetz und der Tatsache, dass es überall menschelt, ist das kein leichtes Unterfangen.

    Recht und Gerechtigkeit, Gesetz und Empfinden - das ist unmöglich für alle unter einen Hut zu bringen.
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    Beitrag von Tat2 So 16 Sep 2018, 13:06

    gnadenlos schrieb:Ja, wenn man das alles so liest, versteht man die Welt nicht mehr. Oft genug greift man sich an den Kopf und fragt sich, wo das nur hinführen soll. Wenn man mit dem Recht nicht so vertraut ist, mit der Juristerei auch sonst nicht viel am Hut hat, ist man sehr schnell geneigt, sein eigenes Urteil - gerne auch ohne weitere Hintergrundinformationen -  nach eigenem Empfinden zu fällen. Und schon sind wir beim Rechtsempfinden.

    Recht und Empfinden passen so gar nicht zusammen. Schon gar nicht in einem zivilisierten Rechtsstaat. Das Recht ist objektiv, das Empfinden ist subjektiv. Empfindungen sind höchst unterschiedlich: manche wünschen sich mit Politikern geschmückte Laternen, andere die Kastration von Kinderschändern direkt unterm Hals, wieder andere möchten Homosexuelle in die Psychiatrie einweisen, langhaarige Männer durch den Fleischwolf drehen oder tätowierte Fleischpakete mit Säure reinigen ...

    Natürlich ist nicht alles Gold, was glänzt. Das Recht bzw. die geltenden Gesetze sind immer wieder einmal hinterfragungswürdig. Das Hinterfragen geschieht ebenso wie das Anpassen der Gesetze. Letzteres naturgemäß nicht ganz so häufig und schnell. So aber haben wir eines der besten Rechtssysteme der Welt. Darauf können wir stolz sein. Das soll niemanden davon abhalten, Gesetze und deren Durchführung immer wieder zu hinterfragen. Stammtischparolen haben da aber keinen Platz.

    Kein Rechtssystem der Welt kann alle Vorkommnisse bis ins kleinste Detail abschließend regeln. Es kommt also oft auf die Umstände und Zusammenhänge an, die Auslegung und den - hoffentlich vorhandenen - Ermessensspielraum. Zu guter Letzt kommt es auf die Richter an. Die sollen nach Recht und Gesetz urteilen, also objektiv, keinesfalls nach ihrem persönlichen Empfinden, auch nicht nach dem Empfinden Dritter oder dem Wunsch der Politik. Mit Blick auf die Variablen im Gesetz und der Tatsache, dass es überall menschelt, ist das kein leichtes Unterfangen.

    Recht und Gerechtigkeit, Gesetz und Empfinden - das ist unmöglich für alle unter einen Hut zu bringen.
    Viel geschrieben, und mit Sicherheit auch nicht falsch.
    Nur rede ich hier weder von dem Wunsch auf Selbsjustiz noch über den Vergleich unterschiedlicher Systeme.
    Es geht um die Ungleichbehandlung innerhalb des selben Systems und der selben Umstände.
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    Beitrag von gnadenlos So 16 Sep 2018, 14:14

    Es sind ja nicht dieselben Umstände. Bleiben wir bei deinem Beispiel: Beide haben eine Straftat begangen, für die es einen Strafrahmen gibt. In beiden Fällen ist der Strafrahmen außerordentlich groß. Nun obliegt es dem Gericht, den großen Srafrahmen der (erwiesenen) Tat als solche und den individuellen Umständen anzupassen. Zu den Umständen gehören Grund und Auslöser für die Tat, die Art und Weise der Ausführung, Motive und Ziele, Lebenslauf und Persönlichkeit des Täters und mehr. Es sind zwei verschiedene Straftaten unter offenbar sehr unterschiedlichen Umständen. Ungleiche Taten, deren Urteile nur oberflächlich betrachtet, nämlich subjektiv, eine Ungleichbehandlung vorgaukeln.

    Sämtliche vom Gericht bewerteten Umstände sind einem Dritten in aller Regel nicht bekannt. Graf beging eine Vorsatzstraftat, bei dem Iraner lief es auf eine Tat im Affekt hinaus. In beiden Fällen erfolgte eine Strafe etwas oberhalb der Mitte des hierzu zu veranschlagenden Strafrahmens.
    Nebenbei: Im Gegensatz zu Deutschland kennt die Schweiz die Tötung im Affekt sehr viel genauer. Bei Feststellung einer Affekttat wäre der Iraner in der Schweiz vermutlich noch glimpflicher davon gekommen.

    Möchten wir jetzt also eine Straftat bagatellisieren, weil sie nach unserem Empfinden keine so richtige Straftat ist, und die andere Straftat in jedem Fall mit einem kleineren aber deutlich höherem Strafrahmen belegen, weil uns die irgendwie mehr aufs Gemüt schlägt?

    Nach meinem Empfinden sollte jede Straftat für sich betrachtet werden. Das tut der regelmäßigen Überprüfung der Gesetze, der Rechtsprechung und des Rechtssystems insgesamt keinen Abbruch.
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    Beitrag von Gast So 16 Sep 2018, 15:41

    gnadenlos schrieb:Es sind ja nicht dieselben Umstände. Bleiben wir bei deinem Beispiel: Beide haben eine Straftat begangen, für die es einen Strafrahmen gibt. In beiden Fällen ist der Strafrahmen außerordentlich groß. Nun obliegt es dem Gericht, den großen Srafrahmen der (erwiesenen) Tat als solche und den individuellen Umständen anzupassen. Zu den Umständen gehören Grund und Auslöser für die Tat, die Art und Weise der Ausführung, Motive und Ziele, Lebenslauf und Persönlichkeit des Täters und mehr. Es sind zwei verschiedene Straftaten unter offenbar sehr unterschiedlichen Umständen. Ungleiche Taten, deren Urteile nur oberflächlich betrachtet, nämlich subjektiv, eine Ungleichbehandlung vorgaukeln.

    Sämtliche vom Gericht bewerteten Umstände sind einem Dritten in aller Regel nicht bekannt. Graf beging eine Vorsatzstraftat, bei dem Iraner lief es auf eine Tat im Affekt hinaus. In beiden Fällen erfolgte eine Strafe etwas oberhalb der Mitte des hierzu zu veranschlagenden Strafrahmens.
    Nebenbei: Im Gegensatz zu Deutschland kennt die Schweiz die Tötung im Affekt sehr viel genauer. Bei Feststellung einer Affekttat wäre der Iraner in der Schweiz vermutlich noch glimpflicher davon gekommen.

    Möchten wir jetzt also eine Straftat bagatellisieren, weil sie nach unserem Empfinden keine so richtige Straftat ist, und die andere Straftat in jedem Fall mit einem kleineren aber deutlich höherem Strafrahmen belegen, weil uns die irgendwie mehr aufs Gemüt schlägt?

    Nach meinem Empfinden sollte jede Straftat für sich betrachtet werden. Das tut der regelmäßigen Überprüfung der Gesetze, der Rechtsprechung und des Rechtssystems insgesamt keinen Abbruch.


    Jetzt kläre ich dich mal auf was Recht und Rechtsempfinden ist.

    Unsere allseits bekannte und hochgeschätzte Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, liefert Waffen an die Saudis, damit die schön in aller Gediegenheit den Jemen platt machen können.

    Das ist Recht.

    Ebendiese o.g. Kanzerin will aber aus humanitären Erwägungen militärisch in Syrien eingreifen.

    Das ist Rechtsempfinden jocolor
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    Beitrag von Katana So 16 Sep 2018, 15:55

    gnadenlos schrieb: Das Recht ist objektiv, das Empfinden ist subjektiv.

    Genau das ist der Punkt den Tat wohl meint und genau bei diesem Satz würde ich objektiv betrachtet sagen , er stimmt schon längst nicht mehr .

    Bezüglich der Straftaten von Migranten verglichen mit deutschen Straftätern bemerkt man auch mit größter Objektivität eine Tendenz zu politisch korrekten Urteilen im
    Sinne unserer Regierung . Diese Tendenz äußert sich hauptsächlich darin , den rechtlich möglichen Rahmen bei einem Urteil gegen einen Migraten zu 99% nach unten auszunutzen.

    Die grundlegende Unzufriedenheit mit den heutigen Urteilsfindungen sehe ich aber gar nicht so sehr in der Unterscheidung zwischen Deutschen und ausländischen Tätern , sondern
    in der Diskrepanz der Strafmaße bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit eines Menschen und Straftaten bei denen materielle Schäden entstehen .

    Unser Grundgesetz gilt soweit mir bekannt als höchste rechtliche Instanz in diesem Land, sämtliche weiteren Gesetzgebungen basieren darauf und kleiden im Detail aus , wie unser
    Grundgesetz im täglichen Gebrauch rechtlich umzusetzen ist . Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt dabei als DER wichtigste Paragraph , was politisch auch immer wieder
    hervorgehoben wird .

    Daraus ergibt sich für mich ganz objektiv , dass Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit von Menschen auch am schärfsten zu bestrafen sind, auch die schiere Logik sagt mir
    das dies so sein muß , da man nur als Beispiel jeden materiellen Schaden bis auf ganz wenige Ausnahmen wieder beheben kann , körperliche Folgen oder auch psychische Trauma , die durch Straftaten gegen Leib und Leben entstehen aber eben in großem Maße nicht mehr . Einem Toten oder Querschnittsgelähmten kann man nunmal nicht das Leben oder die Bewegungsfähigkeit zurückzahlen .
    Die anzuwendenden Strafmaße bei solchen Verbrechen müssen also defenitiv im Sinne einer abschreckenden Wirkung höher ausfallen .

    Im Bezug auf Straftäter aus fremden Kulturkreisen ist die Berücksichtigung des jeweiligen Kulturkreises bei der Bemessung des Strafmaßes für mich auch nicht etwa objektiv, sondern im
    Gegenteil höchst subjektive Willkür . Wenn hier beispielsweise ein Mann aus Afrika für eine Gewalttat gegen seine Lebenspartnerin oder allgemein gegen eine Frau Strafmilderung erhält ,
    weil der Richter argumentiert , dass das Frauenbild in seinem Kulturkreis eben ein anderes ist , dann ist das für mich die pure Willkür .
    Das wäre vergleichbar mit einem Drogendelikt in Singapur , wo auf Drogenhandel normal die Todesstrafe gilt , wenn der Richter dort plötzlich argumetiert , ja der Täter kommt aus den
    Niederlanden , in der dortigen Gesellschaft geht man mit Drogen sehr viel liberaler um , für ihn gibt es also nur ne Gefängnisstrafe .

    Mit Objektivität hat so eine Rechtsprechung für mich nun sehr wenig zu tun , wohl aber mit politischer Korrektheit ,weil man in diesem Falle dann wohl diplomatische Verwicklungen
    mit den Niederlanden befürchtet .

    Kein Deutscher kann auf der Welt erwarten , wenn er im Ausland Straftaten begeht , dass auf seine Herkunft und seinen gesellschaftlichen Hintergrund im rechtlichen Sinne Rücksicht
    genommen wird , sowas wäre nicht nur Willkür sondern geradezu Rassismus der deutlichsten Sorte , man ist doch als Deutscher nichts besseres als das ein anderes Land bei der
    Bemessung begangener Straftaten darauf Rücksicht nehmen müsste .

    Genau dieser Grundsatz muß aber auch in der deutschen Gesetzgebung Geltung haben , hier ist Deutschland , es gilt unsere Gesetzgebung und jeder der hierher kommt hat sich
    bitte sehr an unsere Gesetze zu halten und wenn nicht ganz genauso bestraft zu werden , wie jeder deutsche Straftäter auch , ansonsten geht genau diese rechtliche Objektivität
    verloren , die du anführst GN .
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    Beitrag von Gast So 16 Sep 2018, 16:01

    Katana schrieb:

    Genau das ist der Punkt den Tat wohl meint und genau bei diesem Satz würde ich objektiv betrachtet sagen , er stimmt schon längst nicht mehr .

    Bezüglich der Straftaten von Migranten verglichen mit deutschen Straftätern bemerkt man auch mit größter Objektivität eine Tendenz zu politisch korrekten Urteilen im
    Sinne unserer Regierung . Diese Tendenz äußert sich hauptsächlich darin , den rechtlich möglichen Rahmen bei einem Urteil gegen einen Migraten zu 99% nach unten auszunutzen.

    Die grundlegende Unzufriedenheit mit den heutigen Urteilsfindungen sehe ich aber gar nicht so sehr in der Unterscheidung zwischen Deutschen und ausländischen Tätern , sondern
    in der Diskrepanz der Strafmaße bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit eines Menschen und Straftaten bei denen materielle Schäden entstehen .

    Unser Grundgesetz gilt soweit mir bekannt als höchste rechtliche Instanz in diesem Land, sämtliche weiteren Gesetzgebungen basieren darauf und kleiden im Detail aus , wie unser
    Grundgesetz im täglichen Gebrauch rechtlich umzusetzen ist . Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt dabei als DER wichtigste Paragraph , was politisch auch immer wieder
    hervorgehoben wird .

    Daraus ergibt sich für mich ganz objektiv , dass Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit von Menschen auch am schärfsten zu bestrafen sind, auch die schiere Logik sagt mir
    das dies so sein muß , da man nur als Beispiel jeden materiellen Schaden bis auf ganz wenige Ausnahmen wieder beheben kann , körperliche Folgen oder auch psychische Trauma , die durch Straftaten gegen Leib und Leben entstehen aber eben in großem Maße nicht mehr . Einem Toten oder Querschnittsgelähmten kann man nunmal nicht das Leben oder die Bewegungsfähigkeit zurückzahlen .
    Die anzuwendenden Strafmaße bei solchen Verbrechen müssen also defenitiv im Sinne einer abschreckenden Wirkung höher ausfallen .

    Im Bezug auf Straftäter aus fremden Kulturkreisen ist die Berücksichtigung des jeweiligen Kulturkreises bei der Bemessung des Strafmaßes für mich auch nicht etwa objektiv, sondern im
    Gegenteil höchst subjektive Willkür . Wenn hier beispielsweise ein Mann aus Afrika für eine Gewalttat gegen seine Lebenspartnerin oder allgemein gegen eine Frau Strafmilderung erhält ,
    weil der Richter argumentiert , dass das Frauenbild in seinem Kulturkreis eben ein anderes ist , dann ist das für mich die pure Willkür .
    Das wäre vergleichbar mit einem Drogendelikt in Singapur , wo auf Drogenhandel normal die Todesstrafe gilt , wenn der Richter dort plötzlich argumetiert , ja der Täter kommt aus den
    Niederlanden , in der dortigen Gesellschaft geht man mit Drogen sehr viel liberaler um , für ihn gibt es also nur ne Gefängnisstrafe .

    Mit Objektivität hat so eine Rechtsprechung für mich nun sehr wenig zu tun , wohl aber mit politischer Korrektheit ,weil man in diesem Falle dann wohl diplomatische Verwicklungen
    mit den Niederlanden befürchtet .

    Kein Deutscher kann auf der Welt erwarten , wenn er im Ausland Straftaten begeht , dass auf seine Herkunft und seinen gesellschaftlichen Hintergrund im rechtlichen Sinne Rücksicht
    genommen wird , sowas wäre nicht nur Willkür sondern geradezu Rassismus der deutlichsten Sorte , man ist doch als Deutscher nichts besseres als das ein anderes Land bei der
    Bemessung begangener Straftaten darauf Rücksicht nehmen müsste .

    Genau dieser Grundsatz muß aber auch in der deutschen Gesetzgebung Geltung haben , hier ist Deutschland , es gilt unsere Gesetzgebung und jeder der hierher kommt hat sich
    bitte sehr an unsere Gesetze zu halten und wenn nicht ganz genauso bestraft zu werden , wie jeder deutsche Straftäter auch , ansonsten geht genau diese rechtliche Objektivität
    verloren , die du anführst GN .



    Wie jetzt Willkür ? Ich bin geschockt, Willkür in dem System das du so als demokratisch lobst ?

    Ich bin entsetzt jocolor
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    Beitrag von gnadenlos So 16 Sep 2018, 17:10

    Katana schrieb:

    Genau das ist der Punkt den Tat wohl meint und genau bei diesem Satz würde ich objektiv betrachtet sagen , er stimmt schon längst nicht mehr .

    Bezüglich der Straftaten von Migranten verglichen mit deutschen Straftätern bemerkt man auch mit größter Objektivität eine Tendenz zu politisch korrekten Urteilen im
    Sinne unserer Regierung . Diese Tendenz äußert sich hauptsächlich darin , den rechtlich möglichen Rahmen bei einem Urteil gegen einen Migraten zu 99% nach unten auszunutzen.

    Die grundlegende Unzufriedenheit mit den heutigen Urteilsfindungen sehe ich aber gar nicht so sehr in der Unterscheidung zwischen Deutschen und ausländischen Tätern , sondern
    in der Diskrepanz der Strafmaße bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit eines Menschen und Straftaten bei denen materielle Schäden entstehen .

    Unser Grundgesetz gilt soweit mir bekannt als höchste rechtliche Instanz in diesem Land, sämtliche weiteren Gesetzgebungen basieren darauf und kleiden im Detail aus , wie unser
    Grundgesetz im täglichen Gebrauch rechtlich umzusetzen ist . Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt dabei als DER wichtigste Paragraph , was politisch auch immer wieder
    hervorgehoben wird .

    Daraus ergibt sich für mich ganz objektiv , dass Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit von Menschen auch am schärfsten zu bestrafen sind, auch die schiere Logik sagt mir
    das dies so sein muß , da man nur als Beispiel jeden materiellen Schaden bis auf ganz wenige Ausnahmen wieder beheben kann , körperliche Folgen oder auch psychische Trauma , die durch Straftaten gegen Leib und Leben entstehen aber eben in großem Maße nicht mehr . Einem Toten oder Querschnittsgelähmten kann man nunmal nicht das Leben oder die Bewegungsfähigkeit zurückzahlen .
    Die anzuwendenden Strafmaße bei solchen Verbrechen müssen also defenitiv im Sinne einer abschreckenden Wirkung höher ausfallen .

    Im Bezug auf Straftäter aus fremden Kulturkreisen ist die Berücksichtigung des jeweiligen Kulturkreises bei der Bemessung des Strafmaßes für mich auch nicht etwa objektiv, sondern im
    Gegenteil höchst subjektive Willkür . Wenn hier beispielsweise ein Mann aus Afrika für eine Gewalttat gegen seine Lebenspartnerin oder allgemein gegen eine Frau Strafmilderung erhält ,
    weil der Richter argumentiert , dass das Frauenbild in seinem Kulturkreis eben ein anderes ist , dann ist das für mich die pure Willkür .
    Das wäre vergleichbar mit einem Drogendelikt in Singapur , wo auf Drogenhandel normal die Todesstrafe gilt , wenn der Richter dort plötzlich argumetiert , ja der Täter kommt aus den
    Niederlanden , in der dortigen Gesellschaft geht man mit Drogen sehr viel liberaler um , für ihn gibt es also nur ne Gefängnisstrafe .

    Mit Objektivität hat so eine Rechtsprechung für mich nun sehr wenig zu tun , wohl aber mit politischer Korrektheit ,weil man in diesem Falle dann wohl diplomatische Verwicklungen
    mit den Niederlanden befürchtet .

    Kein Deutscher kann auf der Welt erwarten , wenn er im Ausland Straftaten begeht , dass auf seine Herkunft und seinen gesellschaftlichen Hintergrund im rechtlichen Sinne Rücksicht
    genommen wird , sowas wäre nicht nur Willkür sondern geradezu Rassismus der deutlichsten Sorte , man ist doch als Deutscher nichts besseres als das ein anderes Land bei der
    Bemessung begangener Straftaten darauf Rücksicht nehmen müsste .

    Genau dieser Grundsatz muß aber auch in der deutschen Gesetzgebung Geltung haben , hier ist Deutschland , es gilt unsere Gesetzgebung und jeder der hierher kommt hat sich
    bitte sehr an unsere Gesetze zu halten und wenn nicht ganz genauso bestraft zu werden , wie jeder deutsche Straftäter auch , ansonsten geht genau diese rechtliche Objektivität
    verloren , die du anführst GN .

    Ist das denn so ungleich? Oder empfindet man das nur so?

    Der zum 15. Mal verurteilte böse Bube ohne Migrationshintergrund schafft es bestenfalls in den Lokalteil der Presse, da aber auch nur in die Rubrik der Kurzmeldungen aus dem königlichen Amtsgericht. Ich will das jetzt gar nicht verharmlosen, relativieren, verwässern oder sonstwas. Ich bleibe bei meinen obigen Ausführungen.

    Die Frage, ob jede Tötung nicht viel höher bestraft werden müsste, als bspw. eine Steuerstraftat, stellt sich auch mir regelmäßig. Bei objektiver und ganzheitlicher Betrachtung unseres Rechtssystems komme ich aber immer wieder zu dem Ergebnis, dass auch das definitiv nicht funktionieren kann. Wer will den letztlich Abwägen, welche Tat höher zu bestrafen ist? Ich haue dir auf die Backen, du trägst einen körperlichen und psychischen Schaden davon. Nach deinen Ausführungen erwartet mich dafür eine hohe Strafe. Karl Napp bescheißt seine Geschäftspartner nach Strich und Faden, hinterzieht vorsätzlich auch noch Steuern. Einer seiner Geschäftspartner hängt sich an den Strick, seine kleinen Kindern müssen nun ohne ihn leben. Karl Napp muss natürlich geringer bestraft werden als ich - Ordnungswidrigkeit. Nee, das funktioniert nicht.

    Es passt nicht alles in eine Schublade, nicht jede Tat in einen Katalog. Jede Tat ist, wie geschrieben, einzeln zu betrachten und am Ende insgesamt zu bewerten. Es gibt keine schlimmen und weniger schlimmen Straftaten. Die Letzteren sind keine Straftaten ...

    Dass das Gericht bzw. ein Richter nicht frei von äußeren Einflüssen ist, ob persönlich, gesellschaftlich oder politisch, hatte ich ja durchaus bemängelt. Auch kann ein Richter mit der Bewertung und bei aller Abwägung aus anderen Gründen auf dem völlig falschen Dampfer sein. Das alles gilt umgekehrt aber auch für den Betrachter. Vielleicht wäre es hilfreich, wenn das Gericht wesentlich ausführlicher begründen müsste, weshalb eine niedrigere Strafe als die Höchststrafe ausgeprochen wurde. Ich weiß es nicht. Smile
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    Beitrag von gnadenlos So 16 Sep 2018, 17:25

    Zur Strafe für meine Schreiberei muss ich jetzt die Gardinen aufhängen. Ist das gerecht?

    Ich sähe auch lieber den einen oder anderen Politiker hängen. Oder die libanesische Mafia in Berlin auf dem Scheiterhaufen. Aber mein Empfinden ist nicht gefragt (und unser Rechtssystem gibt das nicht her). Very Happy
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    Beitrag von Gast So 16 Sep 2018, 17:28

    gnadenlos schrieb:Zur Strafe für meine Schreiberei muss ich jetzt die Gardinen aufhängen. Ist das gerecht?

    Ich sähe auch lieber den einen oder anderen Politiker hängen. Oder die libanesische Mafia in Berlin auf dem Scheiterhaufen. Aber mein Empfinden ist nicht gefragt (und unser Rechtssystem gibt das nicht her). Very Happy


    Och du armer jocolor

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