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    Hasspostings

    gnadenlos
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    Hasspostings Empty Hasspostings

    Beitrag von gnadenlos Do 14 Jun 2018, 22:13

    Mit dem mittlerweile dritten Aktionstag gegen Hasspostings wollen die Ermittler unterstreichen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Das Bundeskriminalamt ruft dazu auf, Hetze und Hass im Internet bei der Polizei anzuzeigen. (Quelle: rtl.de)

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    Insgesamt kam es zu 20 Wohnungsdurchsuchungen. 29 Personen gelten als Beschuldigte. Smile

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    Beitrag von Trulla Mi 14 Nov 2018, 21:09

    (die Option, sich unbeantwortete Beiträge anzeigen zu lassen, war mir bisher entgangen, na dann mal los)

    der gnadenlose zitiert aus dem Artikel und schrieb:Das Bundeskriminalamt ruft dazu auf, Hetze und Hass im Internet bei der Polizei anzuzeigen.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich allzu viele Leser daran beteiligen. Warum sollte man ein anonymes Stinktier anzeigen, wenn man dazu seine eigene Identität preisgeben muss? Es sei denn, die Anzeige kann auch anonym vonstatten gehen. Das ist aber meines Wissen nicht zulässig bzw. wird nicht von der Polizei verfolgt.
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    Beitrag von gnadenlos Mi 14 Nov 2018, 22:14

    Die Kiste ist ganz einfach:

    Strafanzeigen kann jeder erstatten, auch anonym. Ausnahmslos jede Strafanzeige löst eine polizeiliche Ermittlung aus. Wird ein absolutes Antragsdelikt festgestellt, wird der Betroffene gefragt, ob er einen Strafantrag stellt. Ist ein Betroffener nicht feststellbar oder möchte er keinen Strafantrag stellen, werden die Ermittlungen eingestellt (ohne Strafantrag keine weiteren Ermittlungen). Stellt er einen Strafantrag, übernimmt die Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen.
    Wird ein relatives Antragsdelikt festgestellt, stellt die Staatsanwaltschaft selbst einen Strafantrag und ermittelt.

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